Professionelle und zertifizierte Gasprüfung für Gewerbe und Privat

Als langjähriger Sachkundiger im Bereich der Flüssiggasprüfungen im gewerblichen sowie im Freizeitbereich führe ich die Prüfungen nach den gesetzlichen Vorschriften durch:

DGUV Regel 110-010 (ehem. DGUV Vorschrift 79 oder BGV D34): Prüfungen nach den §§33 und 38 der UVV „Verwendung von Flüssiggas“

  • Foodtrucks
  • Imbisswagen
  • Feldküchen
  • Schausteller
  • Gasbräter
  • Hockerkocher
  • Crepeseisen
  • Terrassenstrahler
  • Katalytöfen, etc.

DVGW Arbeitsblatt G 607: Prüfungen an Mobilheimen / Freizeitfahrzeugen

  • Mobilheime
  • Feste Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen

Die Gasprüfung ist PFLICHT geworden!!!


Im §60 der StVZO ist jetzt verbindlich geregelt, dass die Gasanlagen zu Brennzwecken in Wohnwagen und Wohnmobilen sowie in Imbisswagen und Foodtrucks regelmäßig (alle 2 Jahre) zu prüfen sind!

Bei Nichtbeachten droht ab 19.06.2025 ein Bussgeld von bis zu 60 EUR!

Hier ist der offizielle Gesetzestext nachzulesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__60.html

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