Professionelle und zertifizierte Gasprüfung für Gewerbe und Privat
Als langjähriger Sachkundiger im Bereich der Flüssiggasprüfungen im gewerblichen sowie im Freizeitbereich führe ich die Prüfungen nach den gesetzlichen Vorschriften durch:
DGUV Regel 110-010 (ehem. DGUV Vorschrift 79 oder BGV D34): Prüfungen nach den §§33 und 38 der UVV “Verwendung von Flüssiggas”
- Foodtrucks
- Imbisswagen
- Feldküchen
- Schausteller
- Gasbräter
- Hockerkocher
- Crepeseisen
- Terrassenstrahler
- Katalytöfen, etc.
DVGW Arbeitsblatt G 607: Prüfungen an Mobilheimen / Freizeitfahrzeugen
- Mobilheime
- Feste Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung
- Wohnmobile
- Wohnwagen