Gebühren für gewerbliche Fahrzeuge, Anlagen und Geräte

Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.

Imbissfahrzeuge / Foodtrucks*
(Prüfung vor Ort bis 10 km Anfahrt)
80,00 EUR
Imbissfahrzeuge / Foodtrucks*
(Prüfung im Hause)
70,00 EUR
Anlagen in Imbissfahrzeugen / Foodtrucks*
(Bei zentraler Gasversorgung)
55,00 EUR
Marktstände / Gastronomie / Handwerk55,00 EUR
Gasverbrauchsgeräte (Gasbräter, Terrassenstrahler, Hockerkocher, etc.)
(Versorgung durch separate Gasflasche)
45,00 EUR
Erstausstellung oder Neuausstellung Prüfbuch (BGG 935 o. 937)
(Mit Neuaufnahme und Neueintrag aller Geräte)
20,00 EUR
Ausstellung eines neuen Prüfbuches (wenn urspr. Prüfbuch voll!) 7,50 EUR
Wiederholgungsprüfung
(Bei erfolgloser Durchführung der eigentlichen Gasprüfung)
30,00 EUR
Aufpreis je km 0,75 EUR
* Prüfdauer ca. 30 Minuten! (Bei Mehraufwand je 30 Minuten)25,00 EUR

Bitte beachten Sie:

Gasgeräte von Vereinen und Vereinigungen, sowie bei Firmenfeiern eingesetzte Geräte gelten gesetzlich auch als gewerblich genutzt!

Eine Prüfung hat nur Gültigkeit, wenn sie mit dem DGUV Formblatt BGG 935 bzw. BGG 937, Blatt I und Blatt II, oder einem neutralen Formblatt dass den BGG Vorgaben entspricht, nachgewiesen ist.

Rechnungen, lose Zettel oder die gelbe Prüfbescheinungung für Freizeitfahrzeuge sind für gewerbliche Prüfungen nicht zulässig und werden im Schadensfalle von der DGUV und den Berufsgenossenschaften nicht anerkannt.

Auch wenn eine Prüfung manchmal eher lästig erscheint, sollten sich Betreiber bewusst sein, dass sie bei Mängeln eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das kann zum einen sehr teuer werden, und nimmt zum anderen auch die Gefährdung bzw. Schädigung anderer Personen in Kauf.

Heizpilze die in der Gastronomie verwendet werden müssen der DGUV Regel 110-010 entsprechend aus-, oder umgerüstet sein. Seitens der Hersteller sind diese sehr oft nur für den Privatgebrauch ausgerüstet und müssen laut Gebrauchsanweisung bei gewerblichem Einsatz zwingend umgerüstet werden.

Denken Sie daran: Auch Heizpilze unterliegen der 2 jährigen Prüfung und Druckregler und Schläuche die älter als 10 Jahre sind, müssen gesetzlich ausgetauscht werden. (Das Herstellungsdatum z.B. 8/06 oder 2006 befindet sich auf Schlauch und Regler)