Im §60 der StVZO ist jetzt verbindlich geregelt, dass die Gasanlagen zu Brennzwecken in Wohnwagen und Wohnmobilen sowie in Imbisswagen und Foodtrucks regelmäßig (alle 2 Jahre) zu prüfen sind!
Bei Nichtbeachten droht ab 19.06.2025 ein Bussgeld von bis zu 60 EUR!
Hier ist der offizielle Gesetzestext nachzulesen:
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